Details und Ablauf

 

Investition in Immobilie

 

Bele-Anteile sind in der Immobilie „Bele Hof“ Rutzenmooser Ring 12, 4845 Rutzenmoos, mit allen zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen (19.000 m2) angelegt.

 

Das angelegte Kapital darf vom Verein Bele nur für die Anschaffung von Sachen von dauerhaftem Wert (wie z.B. Ankauf von Grund oder Errichtung von Gebäuden und Energie- und Versorgungsanlagen) verwendet werden. Die konkrete Verwendung der Investition wird mit dem/der Anlegerin individuell abgeklärt.

 

Absicherung im grundbuch

 

Die Bele-Anteile sind durch eine Treuhänderhypothek an der Immobilie im Grundbuch abgesichert. Das bedeutet, dass eine unabhängige Treuhänderin (Rechtsanwältin Frau Dr. Ilse Kutil) den Zugriff auf die Einlagen verwaltet und eine Hypothek im Grundbuch zur Sicherung der Einlagen einrichtet.

 

Optionen für Wertsicherung

 

Die Höhe der Wertsicherung kann individuell mit folgenden drei Optionen vereinbart werden.

  • Auszahlung des Bele-Anteils bei Entnahme zum Nominalwert.
  • Wertsicherung in Höhe von 0,5% pro Jahr.
  • Wertsicherung nach VPI.

Hintergrund dieser Wahlmöglichkeit ist der Gedanke, dass bei dieser Anlageform der Nutzen primär in der sinnvollen und nachhaltigen Verwendung der Geldanlage liegt, und nicht in der Erzielung eines Gewinnes durch Kapitalanlage.

 

Laufzeit und Auszahlung

 

Eingebrachtes Geld kann nach Ablauf der Mindestbindung von 1 Jahr (bzw. der individuell vereinbarten Bindungsdauer) nach drei Monaten per Ende des nächsten Kalenderquartals wieder entnommen werden.

 

Um die Auszahlung sicherzustellen, ist die Treuhänderin verpflichtet,  eine Liquiditätsreserve von mindestens 10 % des gesamten Volumens aller Bele-Anteile auf dem Treuhandkonto zu halten. Darüber hinaus sorgen die Bele BewohnerInnen dafür, dass es laufend weitere Einlagen gibt, die eine zusätzliche Liquidität gewährleisten.

 

Die Herstellung der Liquidität für die Auszahlung kann immer auch durch den Verkauf von Teilen des Immobilienvermögens erfolgen. Sollte trotz Ausschöpfung der genannten Möglichkeiten keine fristgerechte Auszahlung erfolgen, ist es die Aufgabe der Treuhänderin, die Immobilie gerichtlich zu versteigern und den Erlös auszuzahlen.

 

Kein Unternehmensrisiko

 

Der Bele-Anteil ist ein Anleihevertrag und keine Teilnahme an Gewinn oder Verlust eines Unternehmens. Die Gebäude sind vom Verein in eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung zu errichten, ohne dass die Inhaber von Bele-Anteilen für Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung der Gebäude haftbar gemacht werden können.

 

Volle Transparenz

 

Zwischen dem Verein Bele und den Inhabern der Bele-Anteile herrscht volle Transparenz über die Beteiligungen und die Nutzung des Immobilienvermögens. Alle Inhaber erhalten mindestens jährlich eine Aufstellung mit allen relevanten Daten.

 

Keine Kosten

 

Die Inhaber von Bele-Anteilen tragen keinerlei Kosten. Diese werden zur Gänze durch den Verein Bele getragen.

  

Noch weitere Fragen?

 

Kontakt: Mag. Stefan Süss, 0650/4206 206, info@belehof.at